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Der Elternbeirat wird jährlich im Herbst neu gewählt.

Es kann sich jeder Elternteil aufstellen lassen, dessen Kind in der KiTa ist.
Eine komfortable Übergangszeit bis zum Martinsumzug erleichtert dem neuen Elternbeirat seine Aufgaben im Sinn der Beteiligten wahrzunehmen und gewährleistet gleichzeitig die notwendige Kontinuität im täglichen Miteinander.

Die Aufgaben des Elternbeirates sind im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) zu finden. Unter anderem sind dies:

  • Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger
  • Unterstützung der Zusammenarbeit mit der Grundschule
  • Mitwirkung bei der Fortschreibung der Konzeption
  • Jährlicher Rechenschaftsbericht gegenüber Eltern und Träger

 

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